Jetzt sind die vielen hundert Vereine im Einzugsgebiet des Anzeigers Thal Gäu Olten gefragt: Mittels Fotowettbewerb wird der «Verein des Jahres» erkoren. «Wir sind selber gespannt, wieviele gelungene Fotos wir zugeschickt erhalten», sagt Anzeiger-Geschäftsführer Gerhard Scacchi.
VON WOLFGANG NIKLAUS
Am Anzeiger-Stand im Rahmen der Gewerbeschau Thal, die vom 11. bis 13. Mai dieses Jahres in Balsthal über die Bühne gehen wird, findet das grosse Finale im Rennen um den «Verein des Jahres» statt. Dann werden die Besucherinnen und Besucher vor Ort während der Dauer der Ausstellung entscheiden, welches der fünf Fotos respektive welcher der fünf Vereine, die es ins grosse Finale geschafft haben, gekürt wird. Der siegreiche Verein erhält den Titel «Verein des Jahres», ein grosses Gratisportrait im
Anzeiger sowie einen hübschen Zustupf in die Vereinskasse von tausend Franken. Die vier im Finale unterliegenden Vereine
werden ebenfalls im redaktionellen
Teil portraitiert; sie erhalten je 500 Franken in ihre Kassen.
Wie funktioniert der Wettbewerb?
Doch was gilt es zu tun, um soweit zu kommen? Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist ganz einfach: Interessierte Vereine brauchen dem Anzeiger lediglich ein einziges Bild in digitaler Form und in hoher Auflösung an folgende E-Mail-Adresse zu schicken:
. Das Sujet ist frei wählbar. Sie entscheiden, ob das Foto speziell originell, überraschend, lustig, gewagt oder ganz einfach ungewöhnlich ist. Das Bild zeigt die Mitglieder Ihres Vereins oder zumindest einen Teil davon und charakterisiert im Idealfall den Verein auch
gleich. Die Aufnahme sollte nicht älter als ein Jahr sein. Der Schnappschuss kann beispielsweise während eines Ausflugs, an einem geselligen Anlass, im Training, im Wettkampf oder während einer Show aufgenommen worden sein. Oder aber natürlich, Sie werfen sich eigens für den Anzeiger in Pose. Einsendeschluss für Ihr Vereinsfoto – inklusive Angabe des Vereinsnamens, Kontaktperson und ein, zwei Sätze zur Entstehung des Fotos – ist der 10. April 2012.
Bei den Verantwortlichen des Anzeigers zeigt man sich zuversichtlich, dass die vielen hundert Vereine in der Region sich von ihrer kreativsten Seite zeigen und sich gegenseitig mit originellen Fotos zu übertreffen versuchen. «Aber ob zwei Dutzend oder zweihundert Vereine mitmachen – da lassen wir uns echt überraschen», sagt Anzeiger-Geschäftsführer Gerhard Scacchi. Mit diesem Wettbewerb unterstreicht der Anzeiger laut Scacchi seine Wertschätzung für die Vereine und das Vereinsleben in der Region. Er verweist auf das ab Neujahr geltende Anzeiger-Vereinssponsoring, in dessen Rahmen Veranstaltungen und Projekte von Vereinen und Nonprofit-Organisationen gesponsert werden.
Der zeitliche Ablauf
Welche fünf Fotos respektive Vereine das Rennen machen und in die finale Präsentation im Rahmen der Gewerbeschau
einziehen, entscheiden allein die Leserinnen und Leser des Anzeigers mit ihrer Stimme. In der Ausgabe vom 26. April und zeitgleich im Internet auf www.gaeuanzeiger.ch werden sämtliche zum Wettbewerbe zugelassenen Fotos präsentiert und aufgeschaltet. Das Voting endet am 4. Mai. Achtung: Unter allen Teilnehmern, die ihre Stimme abgeben, werden zwei Tickets für eine Fahrt aufs Jungfraujoch (ab Interlaken Ost) verlost. An der Gewerbeschau selber dann werden die fünf siegreichen Fotos prominent am Anzeigerstand präsentiert, allein die Besucherinnen und Besucher vor Ort werden mit ihrer finalen Stimmabgabe den «Vereine des Jahres» küren.
Schicken Sie Ihr Digitalbild an die Adresse:
Fotowettbewerb: Das sind die Regeln
- Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine aus dem Verbreitungsgebiet des Anzeigers, gemäss Impressum auf Seite 2.
- Als Verein gilt, wer dies statutarisch belegen kann.
- Pro Verein kann nur ein einziges Bild eingeschickt werden. Dies geschieht mittels Versand durch ein gewähltes Vorstandsmitglied.
- Einsendeschluss für Ihr Bild ist der 10. April 2012. Die Reihenfolge des Eingangs der Fotos hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen, weil sämtliche Bilder zeitgleich publiziert werden.
- Der Anzeiger behält sich vor, eingesandte Fotos, die nicht den obgenannten Bedingungen entsprechen, ohne Angabe von Gründen nicht zu publizieren und vom Wettbewerb auszuschliessen.
- Über diesen Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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